Die Komturei und ihre Aufgaben

Die kleinste Verwaltungseinheit des Templerordens war die Komturei (auch Kommende oder Präzeptur). Diese konnte wenige Gebäude, aber auch ausgedehnte Ländereien und mehrere Besitzungen umfassen.
In der Regel fanden sich, neben diversen Wirtschaftsgebäuden, eine kleine Kirche, ein Schlafsaal (Dormitorium) sowie ein Speisesal (Refektorium). Während die abendländischen Komtureien mehr Gutshöfen glichen, waren die Güter im Morgenland in der Regel gut befestigt; meist handelte es sich um eine Burg mit Umland oder um Güter in einer ummauerten Stadt. Auch auf die besitzungen in Spanien, besonders denen an der Front, traf das zu.

Im Gegensatz zu anderen Orden wie dem der Zisterzienser waren die Templerkomtureien keine eigenständigen und unabhängigen Besitzungen sondern unterstanden in letzter Konsequenz stets dem Haupthaus des Ordens (Jerusalem, nach der Schlacht von Hattin in Antiochia, ab 1191 dann in Akkon).

Die Dienenden Brüder einer Komturei, welche kein spezielles Amt innehatten, wurden für allgemeine Arbeiten herangezogen. Darunter fiel beispielsweise der Küchen- und der Tischdienst oder auch generelle Stallarbeiten wie Ausmisten. Auch der Anbau von Gemüse und dergleichen wurde von Dienenden Brüdern übernommen - eben alles, was zum täglichen Leben gebraucht wurde.
Spezielle Tätigkeiten wurden von (meist ausgebildeten) Handwerkerbrüdern ausgeführt, als Beispiel der Zimmerer oder Hufschmied. Wir können wohl davon ausgehen, dass ein Bruder in der Regel nach seinen Fertigkeiten und seiner Ausbildung nach eingesetzt wurde, obwohl es bei der Aufnahmezeremonie in der Ordensregel heißt, dass ein Bruder nach dem Willen des Ordens eingesetzt werden soll.
Zwei Dinge sind hier jedoch erwähnenswert, zum einen richteten sich die Aufgaben auch nach dem Zweck des Ordenshauses: Im heiligen Land waren die Häuser beispielsweise im wesentlichen militärisch geprägt, während im Okzident vor allem ökonomisch-landwirtschaftliche Häuser angesiedelt waren. Zweitens war nicht jeder Arbeiter im Orden auch ein Ordensmitglied, die Templer hatten auch weltliche Bedienstete und Leibeigene.

 

Die Ämter einer Komturei

Der Komtur

Eine Komturei wurde durch einen Hausvorsteher, der als Komtur bezeichnet wurde (auch Präzeptor oder in den frühen Jahren auch Meister, wobei letzterer nicht mit dem Ordensmeister verwechselt werden darf; Auch der Präzeptor darf nicht mit dem Präzeptor einer Provinz verwechselt werden). Dieser hatte die Aufgabe, die ihm anvertraute Komturei als Vertreter des Provinzialmeisters, dem er unterstand, zu leiten. In dieser Rolle hatte er viele Befugnisse, beispielsweise durfte er einen gewissen Geldbetrag für Besorgungen an die Brüder seines Hauses ausgeben oder die Gebäude instand setzen (wobei er für den Bau von neuen steingebäuden die Erlaubnis des Provinzialmeisters einholen musste).
Zusammen mit dem Kämmerer des Hauses regelte er die Aufgaben und Tätigkeiten der Brüder. Er war auch für die Annahme von Spenden und Geschenken verantwortlich und sollte die Betriebe seiner Komturei überwachen. Er sollte die Brüder mit den notwendigen Ausrüstungsgegenständen und Lebensmitteln versorgen und war der Einzige Bruder in der Komturei, der für sein Amt Geld besitzen durfte. Außerdem war er im Gegensatz zu den restlichen Brüdern des Hauses befugt, Orte außerhalb der eigenen Kommende zu besuchen oder einen Bruder dorthin zu begleiten. Sehr wahrscheinlich war er auch im Besitz einer Abschrift der Ordensregel.
Wichtige Dokumente des Hauses wurden, um die Authentizität sicherzustellen, vom Komtur gesiegelt. Gerade in kleineren Häusern scheint hier meist das persönliche Siegel des Komturs verwendet worden zu sein, während ansonsten oft auch nicht-personenbezogene Komtureisiegel überliefert sind, die dann an den nächsten Komtur weitergegeben wurden. Der Ordensregel gemäß wurden diese Siegel in kleinen Säcklein aufbewahrt. Offenbar wurde je nach Dokumentenart (Geldtransfer, Besitzungen, Briefwechsel, Einkäufe, etc.) eine andere Wachsfarbe benutzt, für die Provinz Aragon sind Schwarz, Braun, Dunkelgrün und Gelb überliefert. Siegelbruch wurde im Orden schwer bestraft; der verurteilte verlor seinen Habit und durfte niemals wieder Personalverantwortung tragen oder eine Aussage bei einer Strafverhandlung abgeben.

Die Brüder schuldeten dem Hauskomtur Gehorsam, wie jedem anderen Vorgesetztem. Der Hauskomtur wiederum musste am Provinzialkapitel teilnehmen und dort dem Provinzmeister Rechenschaft ablegen.
Die nicht so bedeutenden Häuser, vor allem ökonomische, wurden in der Regel einem Dienenden Bruder anvertraut. Es gab aber auch einige bedeutende Häuser, die von Dienenden Brüdern geleitet wurden. In der Ordensregel wird hier jedoch ausdrücklich untersagt, dass ein Dienender ein Haus leiten durfte, in dem Ritterbrüder wohnten.

Eingesetzt wurde der Komtur in der Regel durch den zuständigen Provinzialmeister, der Ordensmeister konnte aber ebenfalls Komture bestimmen, die dann allerdings nicht durch einen Provinzialmeister absetzbar waren. Es ist nicht klar, wie lange die Amtszeit eines Komturs war; vom Königreich Aragon ist allerdings durch Urkunden bekannt, dass viele Komture nur für ein Jahr bestimmt wurden und sie dann ein anderes Haus übertragen bekamen. Manchmal wurden sie auch wieder zu normalen Brüdern des Hauses, das sie leiteten. Es ist aber nicht überliefert, ob diese Praxis ordensweit gelebt wurde.
Üblicherweise wurde außerdem ein Vertreter des Komturs, der Unterkomtur ("Subprceptor"), ernannt.

 

 

Kämmerer / Schatzmeister

Dieses Amt war in fast jedem Ordenshaus vorhanden und wurde nach Wilcke stets von einem Dienenden Bruder besetzt. Sehr wahrscheinlich führte er im Auftrag des Komturs die Bücher und behielt den Überblick über die Finanzlage der Komturei. Geld musste beim Schatzmeister hinterlegt werden. Da sogar der Ordensmeister das Geld beim Ordensschatzmeister einlagern musste, ist anzunehmen, dass der Komtur sein Geld ebenfalls in der Schatzkammer seines Hauses deponieren musste - benötigte der Komtur Geld, musste er den Schatzmeister um die Aushändigung bitten, er hatte (wieder analog zum Ordensmeister) recht sicher keinen Schlüssel zur Schatzkammer.

 

 

 

Die Ordensämter

Dienende Brüder besetzten auch in der Ordenshierarchie einige Ämter:

Untermarschall

 

 

Dieses wichtige Ordensamt umfasste die zuteilung eines eigenen Knappen sowie eines zweiten Pferdes und sogar eines kleinen Zeltes. Als direkter Untergebener des Marschalls setzte er zusammen mit diesem den Bannerherrn ein. Im Gegensatz zu den anderen Dienenden Brüdern unterstand der weiterhin dem Marschall und nicht dem Turkoplier. Der Untermarschall war neben der Verwaltung des "kleinen Rüstzeuges" (welches neben Armbrüsten, Lanzen, Schwertern, Eisenhüten, türkische Waffen und alles weitere explizit durch den Marschall bestimmte) auch für allgemeine Lagerausrüstung wie Schöpfeimer sowie für bestimmte Teile der Pferdeausrüstung (Sattelkissen) verantwortlich. Er zog auch die Ausrüstung von verstorbenen Brüdern zur weiteren Verteilung (oder Ausmusterung) ein.
Alle Angehörigen des Marschallsdepot waren dem Untermarschall unterstellt. Wenn der Bannerherr nicht anwesend war, war er außerdem allen Knappen vorgesetzt. Er teilte die Knappen entweder der Karawanserei (also dem Troß bzw. auch der allgemeinen Ordenslogistik) oder einzelnen Brüdern zu.

Stellte sich die Templerarmee zur Schlacht auf, übernam der Untermarschall vom Bannerherren das Banner, was eine große Ehre gewesen sein musste. Der Marschall konnte das Banner aber auch selbst übernehmen und den Untermarschall zum Turkopolen schicken, in welchem Fall er dann seinen Dienst wie jeder andere Dienende unter Waffen versah.

 

  

Bannerherr

Wie der Untermarschall bekam auch er zwei Pferde, einen Knappen und ein kleines Zelt zugeteilt. Der Bannerherr war im Frieden der Vorgesetzte des Granatiers (Verantwortlicher über das Getreide) sowie des Wachtmeisters. Zudem war er Vorgesetzter aller Knappen des Ordens und verantwortlich für ihre Ausbildung. Als solcher war er auch befugt, Kapitel über die Knappen zu halten und Strafen zu verhängen. Er sollte die Knappen aber auch ausreichend mit Gerste, Stroh und Schuhwerk versorgen.

Im Marsch- oder Kriegsfalle übernam er zudem eine Signalfunktion. Er wachte über das Ordensbanner und signalisierte, ob die Brüder beim Übersetzen über einen Fluß ihre Pferde tränken durften. Stellte sich die Armee zur Schlacht auf, übergab er das Banner an den Marschall, der es von einem Dienenden (vermutlich der Untermarschall) tragen ließ und war anschließend damit Beauftragt, die Knappen (diejenigen, die nicht bei ihren Rittern blieben) in Schwadrone zu ordnen und in der Schlacht zu führen.
Im Feldlager sollte der Herold und der Granatier zusammen mit dem Bannerherren lagern, damit diese zusammen den entsprechenden Teil der Lagerlogistik organisieren konnten; beispielsweise die Verteilung von Gerstenrationen und Stroh.

 

 

Komtur der Küste von Akkon

Auch genannt "Komtur des Gewölbes in Akkon", war dieser Komtur war Aufseher über das Zentrallager in Akkon und direkter Untergebener des Komturs von Jerusalem. Entsprechend wichtig und hoch war sein Amt und Ansehen, die unter anderem an dem Privileg ersichtlich ist, zwei Pferde führen zu dürfen. Seine Tätigkeit war eine Art Lagermeister und unter seinem Kommando standen die Mitarbeiter mehrerer Gebäude an der Küste vor Akkon. Er organisierte und überwachte den Warenverkehr des Ordens.
In der Spätzeit des Ordens war er (nach Upton-Ward) zudem vermutlich Befehlshaber der Templerflotte. Vorher unterstanden die Schiffe des Ordens dem Komtur des Landes Jerusalem direkt. Die einzelnen Schiffe operierten die ganze Ordenszeit über, ähnlich wie die Ordenshäuser, relativ eigenständig und wurden oft von Dienenden Brüdern befehligt.