Die Templer

Gründung des Ritterordens



Das genaue Gründungsdatum des Ordens ist nicht bekannt, es lag wohl zwischen 1118 und 1121. Schwierigkeiten der Datierung beruhen auf dem zeitgenössischen Stil der Urkunden. Das Konzil von Troyes, in dessen Rahmen die erste urkundliche Erwähnung fällt, ist zeitgenössisch für den Januar 1128 verbrieft.[2] Allerdings wurden damals in Südfrankreich die Urkunden im sogenannten Stil Mariä Verkündigung datiert, in dem der Jahresbeginn am 25. März begangen wird, so dass der urkundliche 13. Januar 1128 wahrscheinlich der 13. Januar 1129 nach heutiger Zeitrechnung war. Diese Deutung ist, wie fast alles in der frühen Ordensgeschichte, nicht unumstritten. In der betreffenden Urkunde wird vom neunten Gründungsjahr gesprochen, was, mit der oben genannten Einschränkung, auf eine Gründung im Jahre 1119 oder 1120 schließen lässt.

Zu dieser Zeit war Jerusalem ein Anziehungspunkt für viele Pilger und Abenteurer aus Europa. Kurz nach dem ersten Kreuzzug stand der Seeweg offen. Die Straßen von der Küste ins Landesinnere waren jedoch sehr unsicher. Die zahlreichen Pilger in den bergigen Regionen der Strecke von Jaffa über Ramla nach Jerusalem zogen Räuber an. Der Großteil des Kreuzritterheeres war nach Europa zurückgekehrt, weshalb kaum Schutz vor Überfällen bestand. Aller Wahrscheinlichkeit nach waren es Hugo von Payns, Gottfried von Saint-Omer und sieben weitere französische Ritter, die daher einen Orden gründeten, dessen Aufgabe es sein sollte, die Straßen des heiligen Landes für die christlichen Reisenden zu sichern. Die Ritter legten vor dem Patriarchen von Jerusalem ein Ordensgelübde ab. Neben den „klassischen“ Gelübden, die sich auf Armut, Keuschheit und Gehorsam bezogen, verpflichteten sich die Ordensbrüder jedoch zudem, den Schutz der Pilger sicherzustellen.

Als weitere Gründungsmitglieder gelten neben Hugo von Payns und Gottfried von Saint-Omer auch Andreas von Montbard (ein Onkel Bernhards von Clairvaux), Gundomar, Gudfried, Roland, Payen von Montdidier, Gottfried Bisol und Archibald von Saint-Amand. Die frühe Ordensbezeichnung lautete Paupere Militie Christi (Arme Ritter Christi). Der neue König von Jerusalem, Balduin II., überließ den Templern im Jahre 1119 die Gebäude seines ehemaligen Palastes auf dem Tempelberg. Er selbst bezog einen neugebauten Palast beim Davidsturm. Der Orden nannte sich daraufhin Pauperes commilitones Christi templique Salomonici Hierosalemitanis (Arme Ritter Christi und des Tempels von Salomon zu Jerusalem), woraus sich dann die heute üblichen Bezeichnungen Tempelritter, Templer und Templerorden ableiten.

Ordensregel

Folge mir – auf Schritt und Tritt

Ordensregeln

Die Statuten des Ordens basierten auf der Regel des Benedikt von Nursia aus dem 6. Jahrhundert. Die erste Version wurde in lateinischer Sprache 1129 auf der Synode von Troyes verfasst. Bis 1260 wurden die ursprünglich 72 Artikel auf 686 erweitert. Die Regel wurde schon früh ins Französische übersetzt, da die wenigsten Templer des Lateinischen mächtig waren. Die Ergänzungen betreffen vor allem den militärischen Bereich, sowie die Strafen für Vergehen gegen die Ordensregeln. Das von Bernhard von Clairvaux 1139 verfasste Lob der neuen Ritterschaft, eine Rechtfertigungsschrift für die neue Lebensform der Mönchsritter, wurde ebenfalls in den Regeltext integriert.[3]

Die 72 Ordensregeln beinhalteten:

  1. Wie die Brüder am Gottesdienst teilnehmen sollen
  2. Wie viele Vaterunser die Brüder beten sollen, wenn sie am Gottesdienst nicht teilnehmen können
  3. Was nach dem Tod eines Ordensbruders zu tun ist
  4. Kapläne und Kleriker erhalten nichts außer Unterhalt und Kleidung
  5. Was nach dem Tod eines auf Zeit Dienenden getan werden soll
  6. Ordensbrüder sollen keine Gelübde machen
  7. Wann man beim Gottesdienst stehen oder sitzen soll
  8. Vom gemeinsamen Mahl
  9. Beim Mittags- und Abendessen soll eine heilige Lesung vorgetragen werden
  10. Dreimal in der Woche soll es Fleisch für die Gesunden geben
  11. Über die Ordnung bei den Mahlzeiten
  12. An den restlichen Tagen sollen zwei oder drei Gemüsegerichte oder andere Gerichte genügen
  13. Welche Speisen am Freitag gereicht werden sollen
  14. Nach der Mahlzeit sollen sie immer ein Dankgebet zu Gott sprechen
  15. Der Zehnte eines jeden Brotes soll immer dem Almosenpfleger gegeben werden
  16. Es ist in das Belieben des Meisters gestellt, den Brüdern vor der Komplet ein Glas Wein oder Wasser ausschenken zu lassen
  17. Nach der Komplet soll Schweigen gehalten werden. Nur bei zwingender Notwendigkeit darf es gebrochen werden
  18. Erschöpfte brauchen nicht zur Matutin aufstehen, sondern dürfen mit Erlaubnis des Meisters liegen bleiben
  19. Ritter und die anderen Brüder erhalten das gleiche Essen
  20. Wie und auf welche Weise die Ritter und die anderen zum Kloster Gehörenden gekleidet sein soll.
  21. Dienende Brüder sollen keine weißen Mäntel tragen
  22. Nur den Ordensrittern steht der weiße Mantel zu
  23. Wie die alte Kleidung an die Knappen, die dienenden Brüder und an die Armen verteilt werden soll
  24. Sie sollen nur Schaffelle haben
  25. Wer Besseres begehrt, soll Einfacheres erhalten
  26. Wie Kleidung und Schuhe beschaffen sein sollen und welche Anzahl man haben soll
  27. Der Kleiderverwalter soll auf die Gleichheit der Bekleidung achten
  28. Von der Überflüssigkeit der Haare, des Backenbarts und des Schnurrbartes
  29. Von Schnabelschuhen und Schuhschleifen und der Länge der Gewänder bei den nicht auf Dauer Dienenden
  30. Von der Zahl der Pferde und Knappen
  31. Keiner soll sich anmaßen, seinen Knappen, der aus Liebe dient, zu schlagen
  32. Wie die auf Zeit dienenden Brüder aufgenommen werden
  33. Keiner soll nach seinem eigenen Willen, vielmehr (nur) auf Befehl des Meisters ausgehen
  34. Keiner soll für sich persönlich ein Pferd oder Waffen fordern
  35. Von den Zügeln, Steigbügeln und den Sporen
  36. Überzüge über Lanzen, Spieße und Schilde sind nicht zugelassen
  37. Wie die Futtersäcke der Pferde sein sollen
  38. Von der Vollmacht des Meisters, des einen Sachen einem anderen zu geben
  39. Es ist keinem Bruder erlaubt, ohne Befehl des Meisters seine Sachen zu tauschen
  40. Einer soll vom anderen nichts verlangen, außer unbedeutende Dinge und nur der Bruder vom Bruder
  41. Vom Verschluss am Reitsack und Koffer ohne Erlaubnis des Meisters
  42. Ob ein Ordensbruder ohne Erlaubnis Briefe schreiben oder empfangen darf
  43. Es ist nicht erlaubt, mit einem anderen über seine Fehler oder die anderer zu schwatzen
  44. Keiner soll mit dem Vogel einen anderen Vogel fangen
  45. Sie sollen sich vor jeder Gelegenheit zur Jagd hüten
  46. Hinsichtlich des Löwen gibt es keine Vorschriften
  47. Hört über jede von euch abverlangte Sache das Urteil (erg. des Gerichts)
  48. Ähnlich soll über alle euch genommenen Sachen verfahren werden
  49. Es ist allen Professrittern erlaubt, Land und Leute zu haben
  50. Von den kranken Rittern und anderen Brüdern
  51. Wie deren Pfleger sein sollen
  52. Keiner soll den anderen zum Zorn reizen
  53. In welcher Form man mit Verheirateten verfahren soll
  54. Es ist nicht erlaubt, weiterhin Schwestern zu haben
  55. Es ist nicht gut, mit Exkommunizierten Umgang zu pflegen
  56. Wie die Brüder, die neu zum Eintritt kommen, aufzunehmen sind
  57. Wann alle Brüder zum Rat zu rufen sind
  58. Wie gebetet wird
  59. Ob es von Übel ist, den Eid eines Dienenden anzunehmen
  60. Wie Knaben aufgenommen werden sollen
  61. Wie die Greise geehrt werden sollen
  62. Ob es nützlich ist, allen gleichermaßen Verpflegung und Kleidung zu geben
  63. Von Brüdern, die durch verschiedene Provinzen reisen
  64. Von zu erhebenden Zehnten
  65. Von leichten und schweren Vergehen
  66. Durch welche Schuld ein Bruder nicht mehr angenommen (d. h. ausgestoßen) wird
  67. Vom Osterfest bis zum Fest Allerheiligen soll ein Bruder, wenn er will, nur ein leinenes Hemd haben
  68. Wie viele und welche Leintücher in den Betten nötig sind
  69. Von zu meidenden Murren
  70. Sie sollen ihre Aufmerksamkeit nicht auf das Angesicht von Frauen richten
  71. Keiner soll Pate sein
  72. Von den Vorschriften